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Frank Heckenbücker

Fachanwalt für Medizinrecht

Studium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Referendariat beim Oberlandesgericht Köln.
1994 Zulassung als Rechtsanwalt.
1994–1996 Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei mit dem Schwerpunkt der Betreuung von Freiberuflern.
1996 Gründung der eigenen Kanzlei.
Die medizinrechtlich ausgerichtete Kanzlei Dr. Zentai – Heckenbücker Rechtsanwälte PartGmbB betreut Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt. Das Mandantenportfolio reicht von Plankrankenhäusern über Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften, Einzelpraxen bis hin zu Anbietern von Medizinprodukten.

Mit Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht, Fortbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht.

Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO).
Justitiar der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands (PZVD).
Justitiar des Privatärztlichen Bundesverbandes e.V. (PBV).
Justitiar der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Pharmakologie – ZMK (DGAP-ZMK).
Justitiar der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET).

Viele Jahre Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius, zahlreiche Veröffentlichungen in juristischen und vor allen Dingen medizinischen Medien, bundesweite Referententätigkeit zu Fragen aus der zahnärztlichen und ärztlichen Praxis.